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   VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10   

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https://dejure.org/2010,22692
VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10 (https://dejure.org/2010,22692)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.2010 - VfGBbg 39/10 (https://dejure.org/2010,22692)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 (https://dejure.org/2010,22692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 2 Abs 1 Verf BB, Art 5 Abs 1 Verf BB, Art 6 Abs 1 Verf BB, Art 15 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 111 Verf BB, § 161 Abs 2 S 1 VwGO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 2 Abs. 1; LV, Art. 5 Abs. 1; LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 10; LV, Art. 15; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4; LV, Art. 111; VwGO, § 161 Abs. 2 Satz 1
    Eilverfahren; Erledigung; Kostenentscheidung; Ermessen; Anschlusszwang; Willkürverbot; Faires Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10
    Die Bestimmung ist deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren - ebenso wie Art. 5 LV - nicht rügefähig (Beschluss vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 - www.verfassungsgericht. brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Gleichheit vor dem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10
    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich erscheinen und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (Beschluss vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 2/10

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verletzung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10
    Zweifel an der Unparteilichkeit des Fachgerichts hätte der Beschwerdeführer außerdem gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bereits im dortigen Verfahren im Wege eines Befangenheitsantrags nach § 54 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 42 Zivilprozessordnung geltend machen müssen (Beschluss vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 2/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 5/09

    Kostenfestsetzungsverfahren; Beschwerde; Rechtsweggarantie

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10
    Überdies umfasst die Rechtsschutzgarantie nicht das Recht des Bürgers auf Eröffnung eines Instanzenzuges (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 5/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 32/11

    Rechtswegerschöpfung und Erhebung einer Anhörungsrüge

    Willkür wäre anzunehmen, wenn die Entscheidung ganz und gar unverständlich erschiene und auf einer Rechtsanwendung beruhte, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritte (Beschlüsse vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 - und vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 - jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10

    Zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts

    Die grundsätzlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung, die den Beschwerdeführer nur noch in der Nebenentscheidung über die Kosten belastet, bestehen in diesem Falle nicht (LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 185, 188 und Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10

    Beschwerdegegenstand; Verletzung rechtlichen Gehörs; Beruhen; Subsidiarität;

    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich erscheinen und auf einer Rechtsanwendung beruhen, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (Beschlüsse vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 - und vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 - jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 5/11

    Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte als Voraussetzung einer

    Art. 2 LV enthält eine Reihe von Staatszielen als objektiv-rechtliche Strukturprinzipien der Verfassung (Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, Kommentar, 2. Lfg. 2008, Art. 2 Nr. 1), die keine subjektiven Grundrechte darstellen und als solche nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de) und somit auch nicht eines zur Sicherung von Grundrechten eingereichten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sein können.
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